Neue Regeln für Energieausweise ab 2026

Voraussichtlich ab Mai 2026 gelten in Deutschland neue Vorgaben für Energieausweise. Ziel ist eine europaweit einheitliche und besser verständliche Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden.

Einheitliche Energieklassen
Die Einstufung erfolgt künftig nach einer Skala von A bis G. Frühere Zusatzklassen entfallen.

Dabei ist zu beachten:

  • Ab Mai 2026 dürfen neue oder erneuerte Energieausweise nur noch mit der Skala A–G ausgestellt werden.
  • Bereits ausgestellte Energieausweise behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit (bis zu zehn Jahre), müssen jedoch bei Ablauf oder Neuausstellung an das neue System angepasst werden.

Mehr Transparenz für Eigentümer
Energieausweise sollen künftig konkretere Hinweise zur energetischen Verbesserung von Gebäuden enthalten und stärker digital bereitgestellt werden. Dadurch werden Informationen einfacher zugänglich und vergleichbar.

Wann ein Energieausweis erforderlich ist
Ein Energieausweis ist unter anderem notwendig bei:

  • Verkauf oder Vermietung
  • Verpachtung
  • Neubauten
  • größeren energetischen Maßnahmen

Er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen.

Wichtig zu wissen
Ein fehlender oder nicht aktueller Energieausweis kann rechtliche Folgen haben. Eigentümer und Verwalter sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Unterlagen den künftigen Anforderungen entsprechen.

Die Tenié u. Gores GmbH Schwarzenberg unterstützt Sie bei der Einordnung der neuen Vorgaben.