Funkhochrüstung bis Ende 2026 – gesetzliche Pflicht nach Heizkostenverordnung
Durch die Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) gelten verbindliche Fristen für die Modernisierung der Messtechnik in Gebäuden.
Bis spätestens zum 31. Dezember 2026 müssen alle Liegenschaften mit fernablesbarer Funkmesstechnik ausgestattet sein.
Betroffen sind Heizkostenverteiler sowie Wasser- und Wärmezähler.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Liegenschaft noch mit Geräten ausgestattet ist, die manuell vor Ort abgelesen werden müssen, besteht Handlungsbedarf:
- Austausch bzw. Nachrüstung:
Bestehende Geräte ohne Funk müssen ersetzt oder entsprechend nachgerüstet werden. - Ablesung ohne Wohnungszutritt:
Nach der Umrüstung ist für die jährliche Ablesung in der Regel kein Betreten der Wohnung mehr erforderlich. Die Daten werden verschlüsselt per Funk übertragen. - Monatliche Verbrauchsinformation:
Nach erfolgter Funkhochrüstung haben Mieter Anspruch auf eine monatliche Verbrauchsinformation. Dies hilft dabei, den Verbrauch besser nachzuvollziehen und Einsparpotenziale frühzeitig zu erkennen.
Wichtig zu wissen
Die gesetzliche Frist endet am 31. Dezember 2026. Eigentümer und Verwalter sollten prüfen, ob ihre Liegenschaft bereits den Anforderungen entspricht.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung
Die Tenié u. Gores GmbH Schwarzenberg unterstützt Sie bei der Einordnung der Vorgaben und begleitet die Umsetzung der Funkhochrüstung.
Sprechen Sie uns an – wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

